Allgemeines Zivilrecht (Vertragsrecht)

Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Verträge, die von Privatpersonen oder Unternehmen geschlossen werden. Hierunter fallen beispielsweise Forderungsangelegenheiten, aber auch Miet- oder sonstige Verträge, soweit sie nicht speziellen Rechtsgebieten zuzuordnen sind.

 

Meine Tätigkeit im Allgemeinen Vertragsrecht umfasst:

 

• außergerichtliche Beratung und Vertretung
• Vertragsgestaltung
• Allgemeine Geschäftsbedingungen
• Kaufrecht und Gewährleistungsrecht
• Werkvertragsrecht
• Mietrecht
• Leasing