Aktuelle Abmahnungen

Mi

24

Mär

2010

Abmahnung der U + C Rechtsanwälte für die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH

Die Rechtsanwälte Urmann + Collegen mahnen derzeit für die Erotic Planet Wolfgang Embacher GmbH ab. Abgemahnt werden diverse Filme pornographischen Inhalts, die im Rahmen von Internettauschbörsen/P2P-Netzwerken von den Betroffenen zum Download angeboten worden seien. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen.

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten. Handelt es sich bei den Dateien um solche im rar- oder zip-Format, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hashwerten nicht ohne weiteres möglich.

Auch sollten Sie die Ihnen vorgelegte  Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Sie erkennen den Anspruch sonst in vollem Umfang an, insbesondere drohen Ihnen weitere Schadensersatzforderungen, wenn Sie den Vergleichsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Frist überweisen.

Gefährlich ist es jedoch, aus falscher Scham oder Nachlässigkeit das Schreiben einfach beiseite zu legen und die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen – die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.

Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

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Mi

24

Mär

2010

Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller für die Savoy Film GmbH – Embodiment of Evil – Uncut – Der Meister von Folter und Terror ist zurück

Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller mit Sitz in Augsburg mahnen derzeit für die Savoy Film GmbH den Film „Embodiment of Evil – Uncut – Der Meister von Folter und Terror ist zurück“ ab. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 710,00 € zu bezahlen.

 

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten. Handelt es sich bei den Dateien um solche im rar- oder zip-Format, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hashwerten nicht ohne weiteres möglich.

 

Auch sollten Sie die Ihnen vorgelegte  Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen, Sie erkennen den Anspruch sonst in vollem Umfang an, insbesondere drohen Ihnen weitere Schadensersatzforderungen, wenn Sie den Vergleichsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Frist überweisen.

 

Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen – die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.

 

Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Mi

24

Mär

2010

Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke für Mick Haig Productions

Die Rechtsanwälte Schutt, Waetke mahnen derzeit für die Firma Mick Haig Productions ab. Abgemahnt werden diverse Filme pornographischen Inhalts, die im Rahmen von Internettauschbörsen/P2P-Netzwerken von den Betroffenen zum Download angeboten worden seien. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen.

 

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten. Handelt es sich bei den Dateien um solche im rar- oder zip-Format, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hashwerten nicht ohne weiteres möglich.

 

Auch sollten Sie die Ihnen vorgelegte  Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen, Sie erkennen den Anspruch sonst in vollem Umfang an, insbesondere drohen Ihnen weitere Schadensersatzforderungen, wenn Sie den Vergleichsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Frist überweisen.

 

Gefährlich ist es jedoch, aus falscher Scham oder Nachlässigkeit das Schreiben einfach beiseite zu legen und die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen – die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.

 

Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Mi

24

Mär

2010

Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk für John Thompson Productions

Die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk mahnen derzeit für die John Thompson Produktions e.K. – Inhaber Raymond Louis Bacharach ab. Abgemahnt werden diverse Filme pornographischen Inhalts, die im Rahmen von Internettauschbörsen/P2P-Netzwerken von den Betroffenen zum Download angeboten worden seien. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen.

 

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten. Handelt es sich bei den Dateien um solche im rar- oder zip-Format, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hashwerten nicht ohne weiteres möglich. Auch sollten Sie die Ihnen vorgelegte  Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen.

 

Gefährlich ist es jedoch, aus falscher Scham oder Nachlässigkeit das Schreiben einfach beiseite zu legen und die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen – die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.

 

Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Sa

13

Feb

2010

Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH – Jan Delay

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung des Albums "Wir Kinder vom Bahnhof Soul" von Jan Delay ab. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Album im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen. Dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) wird nicht näher erläutert.
 
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen. Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.
 
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Mi

10

Feb

2010

Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Kollegen für die Purzel Video GmbH

Die Rechtsanwälte Urmann + Kollegen mahnen zusammen mit anderen Kanzleien nach wie vor für die Purzel Video GmbH ab. Abgemahnt werden diverse Filme pornographischen Inhalts, die im Rahmen von Internettauschbörsen/P2P-Netzwerken von den Betroffenen zum Download angeboten worden seien. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen.

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten. Handelt es sich bei den Dateien um solche im rar- oder zip-Format, ist eine Beweissicherung anhand von sogenannten Hashwerten nicht ohne weiteres möglich. Auch sollten Sie die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen.
 
Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen. Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.
 
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Urmann + Kollegen erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Mi

03

Feb

2010

Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Bushido

Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt derzeit die unerlaubte Verwertung diverser Titel und Alben des Künstlers Bushido ab. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die urheberrechtlich geschützten Werke im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen, dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) nicht näher erläutert wird.

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu Ihrem Nachteil formuliert, insbesondere erkennen Sie den Anspruch der Gegenseite in vollem Umfang an. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen. Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.
 
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Mi

03

Feb

2010

Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH - Rihanna Rated R

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung des Albums "Rihanna - Rated R" ab. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Album im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen. Dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) wird nicht näher erläutert.

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu Ihrem Nachteil formuliert, insbesondere erkennen Sie den Anspruch der Gegenseite in vollem Umfang an. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen. Die Konsequenzen einer ungeschickt oder nachteilig formulierten Erklärung können sehr weitreichend sein, denn die Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre. Auch riskieren Sie, dass Ihnen Folgeabmahnungen ins Haus flattern. Sie sollten sich deshalb unbedingt an einen Fachmann wenden.
 
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Di

02

Feb

2010

Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH – „Zweiohrküken“ Soundtrack

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung des Soundtracks zum Film "Zweiohrküken" ab. Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Album im Rahmen von Tauschbörsen zum Download im Internet angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen. Dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) wird nicht näher erläutert.

Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu Ihrem Nachteil formuliert, insbesondere erkennen Sie den Anspruch der Gegenseite in vollem Umfang an. Gefährlich ist es jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung bzw. ein Gerichtsverfahren mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - diese gehört in die Hände eines Fachmanns.
 
Rufen Sie mich an, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Mo

01

Feb

2010

Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Constantin Film GmbH – Wickie und die starken Männer

Die Rechtsanwälte Waldorf mahnen für die Constantin Film GmbH die unerlaubte Verwertung des Films "Wickie und die starken Männer" im Rahmen von Internettauschbörsen ab. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Betrag in Höhe von 956,00 € zu bezahlen. Dieser setzt sich aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 450,00 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € zusammen.

Von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags ist abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Gefährlich ist jedoch, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - diese gehört in die Hände eines Fachmanns.
 
Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte erhalten haben. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe an die Gegenseite bezahlen müssen.

Mo

01

Feb

2010

Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH – Aggro Berlin/Sido

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen für die Universal Music GmbH nach wie vor die unerlaubte Verwertung des Musikalbums "Aggro Berlin" des Künstlers Sido innerhalb von Internettauschbörsen ab. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen Betrag in Höhe von 1.200,00 € zu bezahlen. Dessen genaue Zusammensetzung (Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz) wird nicht näher erläutert.
 
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Allerdings ist es gefährlich, die Frist zur
Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - dies gehört in die Hände eines Fachmanns.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Do

21

Jan

2010

Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Sony Music Entertainment Germany GmbH – TKKG / die Drei ???

Die Rechtsanwälte Waldorf mahnen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH nach wie vor verstärkt Hörbücher ab, so zum Beispiel diverse Folgen der Reihen "TKKG" (163 - die Makler-Mafia, 164 - Operation Hexen Graffiti) oder "Die drei ???" (Das verfluchte Schloß, SMS aus dem Grab, Der Fluch des Drachen). Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Hörbuch in Internettauschbörsen (z.B. edonkey) zum Download angeboten zu haben. Wie üblich enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen Betrag in Höhe von 856,00 € zu bezahlen. Dieser setzt sich aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 350,00 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € zusammen. In dem Schreiben wird umfassend auf die Grundsätze der urheberrechtlichen Störerhaftung eingegangen und durch geschickte Rechtsprechungszitate beim Anschlussinhaber der Eindruck erweckt, dass er im Zweifel zur Zahlung der geforderten Summe und Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet sei.
 
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Allerdings ist es gefährlich, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - dies gehört in die Hände eines Fachmanns.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Mi

30

Dez

2009

Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte für die Random House GmbH – Hörbuch Feuchtgebiete von Charlotte Roche

Die Rechtsanwälte Waldorf mahnen derzeit für die Verlagsgruppe Random House vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Hörbuch Feuchtgebiete von Charlotte Roche ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Hörbuch in Internettauschbörsen (z.B. edonkey) zum Download bereit gehalten zu haben. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen Betrag in Höhe von 806,00 € zu bezahlen. Dieser setzt sich aus einer Schadensersatzforderung in Höhe von 300,00 € sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 € zusammen. In dem Schreiben wird umfassend auf die Grundsätze der urheberrechtlichen Störerhaftung eingegangen und durch geschickte Rechtsprechungszitate beim Anschlussinhaber der Eindruck erweckt, dass er im Zweifel zur Zahlung der geforderten Summe und Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichtet sei.

Von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags und der Abgabe der Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten, zumal die Unterlassungseklärung sehr weitgehend formuliert ist. Allerdings sollten Sie die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls verstreichen lassen und untätig bleiben, da in diesem Fall eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten droht. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert. Hier ist insbesondere vor der eigenhändigen Formulierung solcher Unterlassungserklärungen oder der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet zu warnen.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.

Fr

18

Dez

2009

Abmahnung der Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann im Auftrag der Koch Media GmbH – Computerspiel „Batman: Arkham Asylum“

Die Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann mahnen derzeit für die Koch Media GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Batman: Arkham Asylum“ ab. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, das Spiel in Internettauschbörsen heruntergeladen und zum Download bereit gehalten zu haben. Das Schreiben enthält neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung, für deren Abgabe die Frist sehr kurz bemessen ist. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit einen pauschalen Betrag in Höhe von 650,00 € zu bezahlen. In dem Schreiben wird dabei bewusst der Eindruck erweckt, dass der Anschlussinhaber nach den Grundsätzen der urheberrechtlichen Störerhaftung in jedem Fall zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung der entstandenen Kosten verpflichtet sei.

Von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags und der Abgabe der Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten, zumal die vorgesehene Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 € sehr hoch bemessen ist. Sie erkennen durch Ihre Unterschrift die Verletzungshandlung in vollem Umfang an. Allerdings sollten Sie die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls verstreichen lassen und untätig bleiben, da in diesem Fall eine einstweilige Verfügung mit erheblich höhren Kosten droht. Wenden Sie sich deshalb an einen spezialisierten Rechtsanwalt, der prüft, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können und für Sie gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formuliert. Hier ist insbesondere vor der eigenhändigen Formulierung solcher Unterlassungserklärungen oder der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet zu warnen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe an die Gegenseite bezahlen müssen.