Abmahnungen
Filesharing
Fast täglich suchen Mandanten wegen Abmahnungen der Musikindustrie oder sonstiger Film- und Medienunternehmen bei mir Hilfe.
In der Regel wird den Betroffenen vorgeworfen, einen Musiktitel, Film oder Hörbuch in Internettauschbörsen (z.B. edonkey) zum Download angeboten zu haben. Üblicherweise enthält das Schreiben neben der ermittelten IP-Adresse des Anschlussinhabers eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Darüber hinaus wird der Anschlussinhaber aufgefordert, zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen.
Als Betroffener ist Ihnen von einer vorschnellen Zahlung des geforderten Betrags abzuraten, auch sollten Sie die Unterlassungserklärung in dieser Form nicht unterzeichnen. Allerdings ist es gefährlich, die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen zu lassen und untätig zu bleiben. In diesem Fall droht Ihnen nämlich eine einstweilige Verfügung mit erheblich höheren Kosten. Sie sollten deshalb anwaltlich prüfen lassen, ob Sie aus rechtlicher Sicht überhaupt zur Verantwortung gezogen werden können. Häufig empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Vor der Heranziehung entsprechender Muster aus dem Internet oder der eigenhändigen Formulierung einer Unterlassungserklärung ist dabei dringend zu warnen - diese gehört in die Hände eines Fachmanns.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, dürfen Sie sich gerne an mich wenden. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. An deren Ende steht oftmals das Ergebnis, dass Sie gar nichts oder nur eine erheblich niedrigere Summe bezahlen müssen.
Aktuelle Abmahnungen und meine Rechtstipps hierzu finden Sie hier oder unter anwalt24.de und anwalt.de.
Mandanten berate und vertrete ich deutschlandweit.
Internethandel (z.B. ebay)
Auch im Internethandel haben Abmahnungen aus den Bereichen Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Dem Abgemahnten wird dabei vorgeworfen, dass er durch ein bestimmtes Verhalten wettbewerbswidrig gehandelt oder die Urheber- bzw. Markenrechte eines Dritten verletzt hat. Ein Beispiel hierfür ist das Anbieten gefälschter Markenware auf ebay. Typischerweise wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen und innerhalb einer bestimmten Frist eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zudem wird von ihm die Erstattung der Abmahnkosten und gegebenenfalls auch Schadensersatz verlangt.
Der Abgemahnte sollte in jedem Fall schnell reagieren, da bei Nichteinhaltung der Frist ein kostspieliges Gerichtsverfahren droht. Es ist jedoch dringend davor zu warnen, die Unterlassungserklärung „unbesehen“ zu unterschreiben, vielleicht sogar in der Hoffnung, dass die Angelegenheit damit schon erledigt sei. Vielmehr sollte der Betroffene Rat und Hilfe bei einem auf die Materie spezialisierten Rechtsanwalt suchen. Dieser prüft zunächst, ob die Abmahnung berechtigt ist und bespricht dann gemeinsam mit dem Abgemahnten, wie im Einzelfall am besten zu reagieren ist.

